Koffein

Inhalt

Koffein – Alltagsbegleiter mit vielen Fragen  

Was steckt eigentlich hinter Koffein?

Woher stammt das Koffein, das wir täglich konsumieren?

Wie viel Koffein nehmen wir täglich auf?

Wie wirkt Koffein im Körper und welche Mengen gelten als unbedenklich?

Wie erkenne ich koffeinhaltige Produkte und welche Kennzeichnung gilt?

Welche Aussagen über die Wirkung von Koffein dürfen verwendet werden?

Fazit: Koffein zwischen Alltag, Wissenschaft und Regulierung

Quellenverzeichnis

LebensEnergieManagement e.V. LEM

KoffeinAlltagsbegleiter mit vielen Fragen  

Für viele Menschen beginnt der Tag mit einer Tasse Kaffee, einem Tee oder einem anderen koffeinhaltigen Getränk. Koffein ist fester Bestandteil unseres Alltags – oft ganz selbstverständlich und manchmal sogar unbemerkt. Gleichzeitig wird kaum eine Substanz so unterschiedlich wahrgenommen: Für die einen gehört sie einfach dazu, für andere steht sie regelmäßig im Mittelpunkt von Diskussionen über Wirkung, Risiken oder gesetzliche Vorgaben.

Rund um Koffein tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf:

– Was genau ist Koffein eigentlich?

– Stammt es immer aus Pflanzen oder wird es auch hergestellt?

– Wie wirkt es im Körper und welche Mengen gelten als unbedenklich?

– In welchen Produkten steckt Koffein und wie lässt es sich erkennen?

– Welche gesetzlichen Regeln gelten für Kennzeichnung und Werbung?

Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick über zentrale wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Rahmenbedingungen rund um Koffein und hilft dabei, verbreitete Aussagen besser einzuordnen.

Was steckt eigentlich hinter Koffein?

Bevor über Wirkung und mögliche Risiken gesprochen wird, lohnt ein Blick auf die Grundlagen.

Chemisch gesehen gehört Koffein (1,3,7-Trimethylxanthin) zur Gruppe der Alkaloide – genauer gesagt zu den Purinalkaloiden. Doch was bedeutet das?

Alkaloide sind eine sehr vielfältige Gruppe natürlicher chemischer Stoffe. Gemeinsam ist ihnen, dass sie mindestens ein ringförmig gebundenes Stickstoffatom enthalten. Sie stammen überwiegend aus Pflanzen, können aber auch in Pilzen, Mikroorganismen (Bakterien) oder Tieren vorkommen. Viele Alkaloide gehören zu den sogenannten sekundären Pflanzenstoffen und dienen dort als natürliche Schutzstoffe gegen Fressfeinde. Oft besitzen sie einen bitteren Geschmack.

Zu dieser Stoffgruppe zählen sehr unterschiedliche Substanzen mit verschiedenen Eigenschaften – von in der Medizin eingesetzten Wirkstoffen bis hin zu bekannten Genuss- und Alltagsstoffen. Beispiele sind Koffein (Purinalkaloid), Nikotin (Pyridinalkaloid) und Morphin (Isochinolinalkaloid).

Aufgrund ihrer biologischen Aktivität werden einige Alkaloide in verschiedenen Bereichen untersucht und genutzt. Wie bei vielen biologisch aktiven Stoffen hängt die Wirkung wesentlich von der aufgenommenen Menge und der jeweiligen Anwendung ab.

Woher stammt das Koffein, das wir täglich konsumieren?

Nicht nur der morgendliche Kaffee trägt zur Koffeinaufnahme bei. Tatsächlich ist Koffein ein natürlicher Bestandteil bei mehr als 60 verschiedenen Pflanzenarten. Es kann sich in Blättern, Früchten oder Samen befinden und gelangt über den Verzehr dieser Pflanzenteile ganz natürlich in unsere Ernährung. Bekannte Beispiele sind Kaffee- und Kakaobohnen, Tee- und Mateblätter, Guarana-Beeren und die Kolanuss.

Allerdings enthalten nicht alle Pflanzen oder Pflanzenteile gleich viel Koffein. Neben der Pflanzenart spielt auch die Sorte eine wichtige Rolle. So weisen Arabicabohnen, laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), einen Koffeingehalt von etwa 1% bis 1,7 % auf, während der Gehalt bei der Sorte Robusta zwischen 2% und 4,5 % liegt. Bei handelsüblichem Schwarz- und Grüntee kann der Koffeingehalt, in der Trockenmasse, zwischen 2,5% und 4 % betragen.

Wie beim Kaffee beeinflussen neben Sorte und Pflanzenteil auch Verarbeitung und Zubereitung den tatsächlichen Koffeingehalt im Lebensmittel. Eine Tasse Schwarztee (200 ml) kann etwa 45 mg Koffein enthalten, eine Tasse Grüntee (200 ml) etwa 30 mg. Im Vergleich dazu enthält eine Tasse Filterkaffee (200 ml) durchschnittlich rund 90 mg Koffein.

Koffein findet sich jedoch nicht nur in klassischen Heißgetränken, wie Kaffee und Tee. Auch zahlreiche verarbeitete Lebensmittel, inkl. Getränke, enthalten Koffein oder werden damit versetzt. Dazu zählen beispielsweise Mate- und Eistees, Cola-Getränke, Schokolade, Speiseeis sowie Energy-Drinks und Energy-Shots.

Nachstehend ist eine Darstellung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (Stand 05.01.2026) zu sehen, die den Koffeingehalt verschiedener Lebensmittel inkl. Getränke veranschaulicht.

Tabelle 1: Koffeingehalt verschiedener Lebensmittela

GetränkPortionseinheitKoffein pro Portionb
Filterkaffeeeine Tasse (200 ml)90 mg
Energy Drinkeine Dose (250 ml)80 mg
Espressoeine Tasse (60 ml)80 mg
Schwarzer Teeeine Tasse (200 ml)45 mg
Cola-Getränkeine Dose (330 ml)35 mg
Kakao-Getränkeine Tasse (200 ml)8 bis 35 mg
Grüner Teeeine Tasse (200 ml)30 mg
Zartbitterschokoladehalbe Tafel (50 g)25 mg
Vollmilchschokoladehalbe Tafel (50 g)10 mg

aQuelle: Modifiziert aus EFSA (2015)

bAlle Angaben sind Näherungswerte, da der Koffeingehalt schwanken kann.

Diese Abbildung basiert auf Daten aus dem EFSA-Bericht von 2015 („Scientific Opinion on the safety of caffeine“) und stellt die erhobenen Werte vereinfacht für durchschnittliche/ typische Portionsgrößen dar. Wer sich näher mit dem Bericht befassen möchte, findet ihn hier in englischer Sprache: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

Koffein kann sowohl aus natürlichen Rohstoffen wie z.B. aus Kaffee- oder Kakaobohnen gewonnen, als auch synthetisch hergestellt werden. In beiden Fällen handelt es sich um denselben chemischen Stoff mit identischem Aufbau. Für den menschlichen Körper ist daher nicht die Herkunft entscheidend, sondern die aufgenommene Menge.

Synthetisch hergestelltes Koffein wird unter anderem eingesetzt, wenn eine gleichbleibende Zusammensetzung und eine genau definierte Dosierung erforderlich sind. Daneben spielen auch praktische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Entsprechend wird Koffein in verschiedenen Bereichen verwendet, etwa in Lebensmitteln, inkl. Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln sowie in Arzneimitteln.

Da Koffein dabei sowohl natürlicherweise vorkommen als auch gezielt zugesetzt werden kann, gelten für bestimmte Produkte besondere Informations- und Kennzeichnungspflichten, auf die im weiteren Verlauf noch näher eingegangen wird.

Wie viel Koffein nehmen wir täglich auf?

Die tägliche Koffeinaufnahme kann je nach Alter, Lebensstil und Land deutlich variieren. Dennoch geben europäische und nationale Studien einen guten Überblick darüber, in welchen Größenordnungen sich der durchschnittliche Konsum bewegt.

Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nehmen Erwachsene in Europa, je nach Mitgliedstaat, im Durchschnitt zwischen 37 mg und 319 mg Koffein pro Tag auf. Für Deutschland wird die durchschnittliche tägliche Aufnahme bei Erwachsenen mit rund 238 mg Koffein pro Tag angegeben. Kinder nehmen im Durchschnitt deutlich weniger auf, etwa 14 mg bis 17 mg pro Tag. Die Unterschiede zwischen einzelnen Personen können jedoch groß sein. Insbesondere bei bestimmten Gelegenheiten, wie beispielsweise durch den Konsum größerer Mengen koffeinhaltiger Getränke in kurzer Zeit, kann die übliche Tages- sowie die empfohlene Einzelaufnahme deutlich überschritten werden.

Welche Lebensmittel den größten Beitrag zur Koffeinaufnahme leisten, unterscheidet sich zwischen Ländern und Altersgruppen. In vielen europäischen Ländern ist Kaffee die wichtigste Quelle und kann 40% bis 94 % der gesamten Koffeinaufnahme ausmachen. In einigen Ländern, wie in Irland und dem Vereinigten Königreich, spielt dagegen Tee eine besonders große Rolle und stellt dort den größten Anteil der Koffeinzufuhr dar. In Deutschland stammt der größte Anteil der Koffeinaufnahme bei Erwachsenen aus Kaffee. Ergebnisse der Nationalen Verzehrsstudie zeigen, dass etwa 85 % der gesamten Koffeinzufuhr auf Kaffee zurückzuführen sind. Bei Kindern und Jugendlichen ergibt sich ein anderes Bild. Laut der Ernährungsstudie EsKiMo II erfolgt die Koffeinaufnahme bei Kindern vor allem über Teegetränke (ca. 20 %), koffeinhaltige Limonaden (17 %), Schokolade (12 %), sowie Gebäck (11 %). Jugendliche nehmen Koffein hauptsächlich über Kaffee (32 %), Tee (30 %) und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke wie Energy-Drinks (20 %) auf. Energy-Drinks tragen im Durchschnitt zwar nur einen vergleichsweise kleinen Anteil zur täglichen Gesamtaufnahme bei (ca. 1,1 % bei Kindern und 3,9 % bei Jugendlichen). Studien weisen jedoch darauf hin, dass dieser Anteil unterschätzt sein kann, da der Konsum häufig anlassbezogen erfolgt. In einer EU-weiten Untersuchung wurde geschätzt, dass bei Jugendlichen in Deutschland etwa 10 % der gesamten Koffeinzufuhr aus Energy-Drinks stammen können.

Wie wirkt Koffein im Körper und welche Mengen gelten als unbedenklich?

Wir erinnern uns: Koffein gehört zur Gruppe der Alkaloide. Diese Stoffe zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine biologische Wirkung auf den menschlichen Organismus haben. Wie sich das konkret äußert, wird in diesem Abschnitt näher betrachtet.

Beim Verzehr wirkt Koffein stimulierend, z.B. auf das zentrale Nervensystem. In moderaten Mengen kann es die Wachsamkeit erhöhen und das Müdigkeitsgefühl verringern.

Bereits nach der Aufnahme gelangt Koffein schnell in den Körper: Es wird im Magen-Darm-Trakt rasch und nahezu vollständig aufgenommen und verteilt sich über den Blutkreislauf im gesamten Organismus und auch auf das Gehirn. Die ersten Effekte können bereits 15 bis 30 Minuten nach dem Verzehr eintreten und mehrere Stunden anhalten. Schon bei Mengen von etwa 50 mg bis 200 mg Koffein können sich Aufmerksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft messbar verbessern. Aus diesem Grund wird Koffein zu den psychoaktiven Substanzen gezählt.

Nach der Aufnahme über koffeinhaltige Lebensmittel oder Getränke wird Koffein in der Leber abgebaut und anschließend über die Nieren ausgeschieden. Wie schnell dieser Prozess abläuft, ist individuell unterschiedlich. Einflussfaktoren sind unter anderem Alter, Körpergewicht, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder die Funktion der Leber. Die sogenannte Halbwertszeit, also die Zeit, in der der Körper etwa die Hälfte des aufgenommenen Koffeins abbaut, beträgt bei gesunden Erwachsenen durchschnittlich etwa vier Stunden, kann jedoch zwischen zwei und acht Stunden schwanken.

Koffein kann, abhängig von der aufgenommenen Menge und der individuellen Empfindlichkeit, auch weitere Körpersysteme beeinflussen, darunter:

Herz-Kreislauf-System

Energie- und Zuckerstoffwechsel

Muskulatur und Atmung.

Wie bei vielen biologisch aktiven Stoffen hängen die wahrgenommenen Effekte stark von der aufgenommenen Menge und der individuellen Empfindlichkeit ab. Bei höheren Aufnahmemengen können unter anderem innere Unruhe, Schlafprobleme, vermehrtes Schwitzen oder Herzklopfen auftreten. Bei dauerhaft sehr hoher Aufnahme kann sich der Blutdruck erhöhen. Für Schwangere wird eine langfristig erhöhte Koffeinzufuhr mit einem verminderten Wachstum des Fötus in Verbindung gebracht. Sehr hohe Mengen im Bereich mehrerer Gramm Koffein (ca. 5–10 g) können zu schweren gesundheitlichen Störungen führen. Solche Mengen sind über übliche koffeinhaltige Lebensmittel kaum erreichbar. Im Zusammenhang mit stark koffeinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln, wie etwa bei den sogenannten Energy-Shots, wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei unsachgemäßer oder übermäßiger Anwendung deutlich höhere Mengen in kurzer Zeit aufgenommen werden können.

Die Frage, ob Koffein abhängig macht, wird seit vielen Jahren wissenschaftlich diskutiert. Bekannt ist jedoch, dass sich bei regelmäßigem Konsum eine Gewöhnung (Toleranz) entwickeln kann. Dabei nehmen einige der ursprünglichen Effekte mit der Zeit ab. Ein abrupter Verzicht nach regelmäßigem Konsum kann Entzugssymptome auslösen, zum Beispiel Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsprobleme oder Reizbarkeit. In der aktuellen internationalen Krankheitsklassifikation (ICD-11) wird eine „Koffeinabhängigkeit“ jedoch nicht mehr als eigenständige Diagnose geführt.

Nach der Betrachtung von Wirkung und Abbau stellt sich die Frage, welche Mengen im Alltag als unbedenklich gelten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit veröffentlichte hierzu 2015 eine umfassende Bewertung. Demnach gelten:

Für gesunde Erwachsene: bis zu 200 mg Koffein pro Einzelportion (≈ 0,2 g bzw. etwa 3 mg pro kg Körpergewicht) als unbedenklich

Eine über den Tag verteilte Aufnahme von bis zu 400 mg Koffein pro Tag (≈ 0,4 g bzw. etwa 5,7 mg pro kg Körpergewicht) gilt ebenfalls als unbedenklich für gesunde Erwachsene.

Für Schwangere: bis zu 200 mg pro Tag

Für Kinder und Jugendliche: maximal 3 mg pro kg Körpergewicht pro Tag

Wie viel Koffein individuell gut vertragen wird, kann jedoch von Person zu Person unterschiedlich sein. Alter, Körpergewicht, Gewöhnung und persönliche Empfindlichkeit spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Wie erkenne ich koffeinhaltige Produkte und welche Kennzeichnung gilt?

Grundsätzlich gilt: Bei natürlich koffeinhaltigen Lebensmitteln ist zunächst der informierte Verbraucher gefragt. Wer Kaffee, Tee, kakaohaltige Getränke oder Schokolade konsumiert, weiß in der Regel, dass Koffein natürlicherweise Bestandteil dieser Lebensmittel ist.

Sobald Koffein jedoch gezielt zugesetzt wird greifen spezielle Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Dabei ist wichtig: Der Rohstoff Koffein selbst ist international eindeutig definiert. Er ist über die CAS-Nummer 58-08-2 registriert. Diese Kennzeichnung beschreibt den chemischen Stoff unabhängig von seiner Herkunft. Chemisch identisches Koffein trägt daher,– egal ob aus Pflanzen isoliert oder synthetisch hergestellt wird, dieselbe CAS-Nummer. Sie dient weltweit als eindeutige Identifikationsnummer für den Stoff und hilft, Verwechslungen im wissenschaftlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Kontext zu vermeiden.

Ziel der lebensmittelrechtlichen Regelungen ist es, Verbraucher besonders dann zu informieren, wenn Koffein in Produkten enthalten ist, in denen es nicht unmittelbar erwartet wird oder gezielt in erhöhten Mengen zugesetzt wurde. Da Koffein in sehr unterschiedlichen Produktgruppen vorkommt, finden sich die Vorgaben in mehreren Rechtsgrundlagen, insbesondere in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), umgangssprachlich „LMIV“, sowie in ergänzenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die auch für Nahrungsergänzungsmittel gelten.

Wird Koffein als Zutat eingesetzt, darf es sich nicht hinter der Sammelbezeichnung „Aroma“ verbergen. Es muss im Zutatenverzeichnis ausdrücklich als Zutat „Koffein“ aufgeführt werden. Erfolgt der Einsatz ausschließlich zur Geschmacksgebung, muss die Bezeichnung „Aroma Koffein“ verwendet werden. Wird Koffein hingegen gezielt aufgrund seiner physiologischen Wirkung eingesetzt, wie z.B. zur Steigerung der Aufmerksamkeit, greifen zusätzliche Kennzeichnungsvorgaben.

Für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke gilt: Sie dürfen maximal 320 mg Koffein pro Liter enthalten. Ab einem Gehalt von 150 mg pro Liter ist der Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ verpflichtend, ergänzt um den Koffeingehalt in „mg“ pro 100 ml. Dieser Hinweis findet sich typischerweise auf Flaschenetiketten, Getränkekarten oder Aushängen in der Gastronomie. Getränke, auf Basis von Kaffee oder Tee, sind von dieser Pflicht ausgenommen, wenn dies bereits aus der Bezeichnung eindeutig hervorgeht. Deshalb muss ein Getränk, das klar als „Tee“ erkennbar ist (z. B. Eistee), diesen Warnhinweis nicht zwingend tragen.

Auch bei festen Lebensmitteln besteht eine besondere Kennzeichnungspflicht, wenn Koffein zu physiologischen Zwecken zugesetzt wurde, wie etwa zur Förderung der Wachheit oder Konzentration, z.B. in koffeinhaltigen Kaugummis, Bonbons oder Energieriegeln. In diesem Fall muss der Hinweis „Enthält Koffein. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen“ im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung erscheinen, ergänzt um den Koffeingehalt bezogen auf „pro 100 g“ oder „100 ml“.

Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln und unterliegen zusätzlich der nationalen Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Für koffeinhaltige Nahrungsergänzungsmittel gelten Besonderheiten: Es existieren keine festen Höchstmengen wie bei Erfrischungsgetränken. Stattdessen sind eine Verzehrsempfehlung, sowie die Angabe des Koffeingehalts pro empfohlener Tagesdosis verpflichtend. Dies betrifft unter anderem sogenannte Energy-Shots (hochkonzentrierte koffeinhaltige Produkte), die häufig als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet werden, aber auch weitere Produkte aus dieser Kategorie.

Damit zeigt sich: Die Kennzeichnung koffeinhaltiger Produkte folgt klaren Regeln, die je nach Produktkategorie unterschiedlich ausgestaltet sind und Verbraucher über zugesetztes oder erhöht enthaltenes Koffein informieren sollen.

Darüber hinaus ist auch geregelt, mit welchen Aussagen zur Wirkung von Koffein geworben werden darf – ein Thema, das im nächsten Abschnitt näher betrachtet wird.

Welche Aussagen über die Wirkung von Koffein dürfen verwendet werden?

Auch Aussagen zur Wirkung von Lebensmitteln sind in der Europäischen Union geregelt. Maßgeblich ist die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Sie gilt für Lebensmittel einschließlich Getränke und Nahrungsergänzungsmittel und legt fest, unter welchen Voraussetzungen gesundheitsbezogene Angaben in Werbung und Kennzeichnung verwendet werden dürfen. Grundsätzlich dürfen solche Aussagen nur genutzt werden, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von der EU ausdrücklich zugelassen wurden. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel, inkl. Getränke und Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich nicht erlaubt.

Mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2006 wurde erstmals ein EU-weit einheitliches System für gesundheitsbezogene Angaben geschaffen. Unternehmen und Mitgliedstaaten konnten bis zum 31. Januar 2008 bereits verwendete oder geplante gesundheitsbezogene Angaben beantragen. Aus diesen Meldungen entstand eine sehr umfangreiche sogenannte konsolidierte Liste („consulted list“) mit mehreren tausend Angaben zu unterschiedlichen Stoffen und Lebensmitteln. Diese Angaben bildeten die Grundlage für die anschließende wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EFSA prüft dabei ausschließlich die wissenschaftliche Frage, ob ein Zusammenhang zwischen einem Stoff und einer behaupteten Wirkung ausreichend belegt ist. Auf diese wissenschaftliche Bewertung folgt jedoch ein zweiter, eigenständiger Schritt: Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung treffen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten im Rahmen eines regulatorischen Verfahrens. Die Aufnahme in die EU-Unionsliste erfolgt somit nicht allein auf Basis der EFSA-Bewertung, sondern erst nach einer zusätzlichen politischen und regulatorischen Entscheidung auf EU-Ebene.

Im Jahr 2012 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 die erste EU-Unionsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben veröffentlicht. Seitdem dürfen grundsätzlich nur noch die dort enthaltenen Aussagen verwendet werden. Ein Teil der ursprünglich gemeldeten Angaben wurde im Zuge dieses Prozesses abgelehnt, während andere, insbesondere aus dem pflanzlichen Bereich („Botanicals“), aufgrund komplexer Bewertungsfragen vorläufig zurückgestellt wurden.

Auch für Koffein wurden im Rahmen dieses ursprünglichen Meldeverfahrens zahlreiche gesundheitsbezogene Angaben eingereicht. Für mehrere dieser Angaben, die aus der frühen Phase des Verfahrens stammen, liegen wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vor, in denen Zusammenhänge beispielsweise mit Wachsamkeit, Aufmerksamkeit oder Ausdauerleistung als ausreichend belegt angesehen wurden. Die entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten der EFSA sind öffentlich zugänglich und können im Original in englischer Sprache eingesehen werden. Trotz dieser wissenschaftlichen Bewertungen wurden diese Angaben bislang nicht in die EU-Unionsliste aufgenommen. Stattdessen befinden sich viele dieser früh eingereichten koffeinbezogenen Angaben weiterhin auf der sogenannten Pending-Liste vom 12. Juni 2012.

Die sogenannte „Pending-Liste“ umfasst gesundheitsbezogene Angaben, die im Rahmen des ursprünglichen Meldeverfahrens, nach Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung, von den Mitgliedstaaten bis Januar 2008 gemeldet wurden und für die der Bewertungs- und Entscheidungsprozess in Teilen weiterhin andauert.

Der Status dieser Angaben ist unterschiedlich: Für einen Teil liegen wissenschaftliche Bewertungen der EFSA vor, für andere wurde die Bewertung bislang nicht begonnen oder nicht abgeschlossen. Die veröffentlichte „Pending-Liste“ selbst ist dabei kein fortlaufend aktualisiertes Dokument, sondern stellt eine Momentaufnahme des Bearbeitungsstands zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung dar. Danach können weitere Bewertungen oder regulatorische Entscheidungen erfolgt sein.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet diese komplexe Rechtslage vor allem eines: Aussagen zur Wirkung von Koffein sind in der Werbung deutlich stärker eingeschränkt, als viele vermuten. Auch wenn wissenschaftliche Studien existieren und einzelne Wirkungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet wurden, dürfen entsprechende Aussagen nicht automatisch in der Vermarktung von Lebensmitteln, Getränken oder Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Entscheidend ist nicht allein die wissenschaftliche Studienlage, sondern ob eine Aussage offiziell in die EU-Unionsliste zugelassen wurde.

Für Hersteller ergibt sich daraus eine besondere Vorsichtspflicht: Aussagen zu Koffein bewegen sich in einem sensiblen rechtlichen Umfeld, in dem wissenschaftliche Bewertung und rechtliche Zulassung nicht immer deckungsgleich sind. Für Verbraucher wiederum erklärt dieser Hintergrund, warum Produkte mit Koffein häufig nur sehr zurückhaltend oder gar nicht mit konkreten Wirkversprechen beworben werden.

Fazit: Koffein zwischen Alltag, Wissenschaft und Regulierung

Koffein begleitet den Alltag vieler Menschen seit Jahrhunderten – vom klassischen Kaffee über Tee und Schokolade bis hin zu modernen Produkten wie Energy-Drinks oder Energy-Shots. Gleichzeitig zeigt sich: Hinter der vermeintlich selbstverständlichen Substanz steht ein komplexes Zusammenspiel aus Chemie, Ernährung, Wissenschaft und Recht.

Koffein kann natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen oder gezielt zugesetzt werden. Seine Wirkung ist gut untersucht und hängt, wie bei vielen biologisch aktiven Stoffen, maßgeblich von der aufgenommenen Menge und der individuellen Empfindlichkeit ab. Gleichzeitig sorgen gesetzliche Vorgaben dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden, wenn Koffein zugesetzt wird oder in erhöhten Mengen enthalten ist.

Auch bei Aussagen zur Wirkung zeigt sich, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Zulassung nicht immer zeitgleich verlaufen. Für Verbraucher erklärt dies, warum Produkte mit Koffein häufig zurückhaltend beworben werden, obwohl die Substanz seit langem wissenschaftlich untersucht ist.

Diese Seite soll dabei helfen, Koffein besser einzuordnen, als natürlichen Bestandteil vieler Lebensmittel, als bewusst eingesetzten Inhaltsstoff und als Stoff, der sowohl wissenschaftlich als auch regulatorisch intensiv betrachtet wird.

Quellenverzeichnis

Wissenschaftliche Bewertungen & Behörden

  • European Food Safety Authority (EFSA)

Scientific Opinion on the Safety of Caffeine – EFSA Journal 2015;13(5):4102 (2015)

Scientific Opinion on caffeine and alertness, attention, energy expenditure and fat oxidation (Art. 13(1) Health Claims Regulation) – EFSA Journal 2011;9(4):2054 (2011)

Scientific Opinion on caffeine and physical performance, endurance and perceived exertion (Art. 13(1) Health Claims Regulation) – EFSA Journal 2011;9(4):2053 (2011)

https://www.efsa.europa.eu/de/search?f%5B0%5D=topic%3A430&topic%5B430%5D=430&page=39

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

FAQ – Kaffee, Energy Drinks oder Koffeinpulver: Muntermacher mit gesundheitlichen Risiken? (2026)

https://www.bfr.bund.de

  • Max Rubner-Institut

Nationale Verzehrsstudie II (NVS II) – Ergebnisbericht Teil 2: Die bundesweite Befragung zur Ernährung von Jugendlichen und Erwachsenen (2008)

  • Robert Koch-Institut

EsKiMo II – Ernährungsstudie als KiGGS-Modul. Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2020)

 

Rechtsgrundlagen

  • European Union

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – Health-Claims-Verordnung

Verordnung (EU) Nr. 432/2012 – EU-Unionsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben

Richtlinie 2002/46/EG – Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie

EU-Register – https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register

 

  • Bundesministerium der Justiz

Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)

 

Chemische Stoffidentifikation

  • CAS Registry

CAS-Nummer Koffein: 58-08-2

https://www.cas.org

 

Weitere Hintergrundinformationen

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Koffein (2022)

https://www.lgl.bayern.de/

 

Die genannten Quellen wurden sorgfältig ausgewählt und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle medizinische Beratung.

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